Bafin verbietet Check24-Tochter Versicherungsgeschäfte
Die Finanzaufsicht Bafin hat ein Versicherungsangebot von Check24 untersagt. Das Vergleichsportal bot an, Kreditnehmer zu entschädigen, sollten sie arbeitslos werden. Das Münchner Vergleichsportal Check24 muss ein Angebot einstellen, das hat die Finanzaufsicht Bafin in einer Mitteilung klar gemacht. Die Entscheidung hat die Behörde bereits Anfang August getroffen. Betroffen ist davon die Tochtergesellschaft Check24 Vergleichsportal Finanzen