Das Headquarter von N26 in Berlin. (Bild: imago)

Konflikt um neue Arbeitnehmer-Vertretung bei Neobank N26

Exklusiv: Das Banking-Startup N26 wird zurzeit in eine europäische Aktiengesellschaft (SE) umgewandelt. Hinter den Kulissen haben Arbeitnehmervertreter wegen eines neuen Betriebsrats mit der Geschäftsführung verhandelt. Eine Einigung kam nicht zustande – das Berliner Landgericht soll den Fall nun prüfen. Was ist passiert?

Verhandlungen zwischen Arbeitnehmervertretern und dem Management der Neobank N26 sind nach sieben Monaten geplatzt, wie Finance Forward aus dem Firmenumfeld erfahren hat. „Enttäuscht“ seien die Verhandler aus der Belegschaft mit dem Ergebnis, heißt es.

Der Hintergrund des Streits: N26 wandelt sich zurzeit von einer deutschen in eine europäische Aktiengesellschaft um. Dabei formiert sich auch ein neuer europäischer „Work Council“, also ein Betriebsrat. Bislang gibt es nur die deutsche Arbeitnehmer-Vertretung – N26 hat aber auch internationale Standorte, etwa in Barcelona und Wien. Laut Gesetz haben die Parteien sechs Monate Zeit, sich über Details zu einigen. Ein Streitpunkt ist die Frage, ob die Arbeitnehmervertreter einen Sitz im Aufsichtsrat erhalten.

Eigentlich seien die Mitarbeiter bereits von einer Einigung ausgegangen: Vor wenigen Tagen reisten einige Vertreter in Berlin an, um einen Vertrag zu unterschreiben. Die Anwältin Nicole Heider, die von Amazon zu N26 kam, hatte das Papier in den vergangenen Monaten mit verhandelt. Doch kurzfristig hätte das Management doch nicht zugestimmt, heißt es von Mitarbeitern.

Wer bekommt den Sitz?

Parallel läuft beim Landgericht Berlin ein Verfahren, das die Betriebsräte zweier N26-Gesellschaften angestrengt haben. Demnach soll das Gericht feststellen, „dass bei der Gesellschaft ein Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (…) zu bilden ist“, heißt es vom Gericht. Das sogenannte Drittelbeteiligungsgesetz besagt, dass Unternehmen ab einer Größe von 500 Beschäftigten ihren Aufsichtsrat zu einem Drittel mit Arbeitnehmervertretern besetzen müssen. Dies ist bislang nicht der Fall. Verhandelt wird im Mai und August, wie eine Sprecherin auf Nachfrage mitteilt.

In diesem Detail liegt auch das Problem: Denn bei einer europäischen Aktiengesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat so zusammen, wie es in der vorherigen Gesellschaft der Fall war. Bedeutet: Befinden sich dort Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, ist dies bei der neuen Gesellschaft auch der Fall. Schon in der Vergangenheit haben sich Gerichte damit beschäftigt, ob die Unternehmen dabei die tatsächliche Zusammensetzung („Ist-Zustand“) oder die Besetzung, die die AG eigentlich einführen müsste zu Grunde legen („Soll-Zustand“), wie die Anwälte von Bird & Bird erläutern. Es gibt bislang noch kein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs.

„Enge“ Zusammenarbeit mit Betriebsräten

Ein N26-Sprecher antwortet auf Nachfrage: „Die Betriebsräte der N26 AG und der N26 Product and Tech GmbH haben beim Landgericht Berlin die Einleitung eines aktienrechtlichen Statusverfahrens beantragt, um festzustellen, nach welchen Vorschriften der Aufsichtsrat der N26 AG zusammenzusetzen ist.“ Das Fintech arbeite weiterhin „eng“ mit drei deutschen Betriebsräten zusammen und begrüße die zusätzlich Rechtssicherheit durch das Verfahren.

Es ist der erste größere Streitpunkt seit der Gründung der deutschen Betriebsräte 2020. Damals hatten sich die Gründer erst gegen einen Betriebsrat gewehrt und dafür viel Kritik eingesteckt. Doch in den vergangenen Jahren sei die Zusammenarbeit konstruktiv gewesen, heißt es von Arbeitnehmervertretern.