Venture Capital für Kleinanleger: Bafin verbietet Econos-Angebot
Wegen „erheblicher Bedenken für den Anlegerschutz“ rügt die Finanzaufsicht Bafin ein Produkt der Investmentplattform Econos, hinter der Alexander Samwer steht. Ab 100 Euro konnten Kleinanleger in den grünen World Fund investieren.
Die Finanzaufsicht Bafin untersagt ein Investment-Produkt des Münchner Fintechs Econos. In einer Mitteilung von Dienstagnachmittag schreibt die Behörde, sie verbiete die Vermarktung, den Vertrieb und Verkauf von „Anteilen an tokenisierten Schuldverschreibungen der Econos 3 SVP“. Konkret heißt es darin, das Finanzinstrument werfe „erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz“ auf. Es handelt sich dabei um einen Weg, mit niedrigen Summen in den grünen Venture Capitalist World Fund zu investieren. Insgesamt war das Angebot auf 2,3 Millionen Euro gedeckelt.
Die Kleinanlegerinnen und Kleinanleger investieren dabei nicht direkt in die Fonds, sondern steigen per Schuldverschreibung bei einem sogenannten SPV (Special Purpose Vehicle) ein, über das die Investments in die Fonds gebündelt werden. Econos-Gründerin Theresa Hauck betont auf Anfrage von Finance Forward, sie wolle die „Unklarheiten“ in „Kollaboration“ mit der Bafin „schnellstmöglich verstehen und auflösen“. Zudem handle es sich bei dem von der Bafin gerügten Produkt nur um eines der zwölf Angebote der Investmentplattform.
An das Geschäftsmodell wagen sich bereits mehrere Anbieter. Die Münchner Investitionsplattform Econos, finanziert von einem Fonds von Alexander Samwer, bietet Kleinanlegerinnen und Kleinanlegern ab 100 Euro Investments in Planet A und World Fund. Bei Inventure gibt es Zugang ab 1.000 Euro in Lemniscap und Tokenstreet macht ab 100 Euro den Einstieg bei dem N26-Investor Earlybird möglich (Finance Forward berichtete). Die Aufsicht wollte am Dienstag auf Nachfrage dazu keine Stellung beziehen, inwiefern auch andere Angebote betroffen sind.
Anmerkung: Nach Veröffentlichung dieses Artikels hat die Bafin ihre Meldung zu Econos offenbar von der Webseite genommen. Auf Anfrage teilt die Behörde mit: „Vermarktung, Vertrieb und Verkauf des Produkts wurden zwischenzeitlich eingestellt. Der Rechtsgrund für die Verbotsanordnung – erhebliche Anlegerschutzbedenken bei mittelbaren Investitionen in Spezial-AIF – ist grundsätzlicher Natur und hat weiterhin Gültigkeit.“