Gründerin Theresa Hauck war zuvor bei der Beratung BCG (Bild: PR)

Nach Verbot durch Bafin – Econos pausiert alle Investmentprodukte

Exklusiv: Im Dezember stoppte die Finanzaufsicht Bafin ein einzelnes Investmentprodukt von Econos. Die Münchner Plattform hat nun ihr gesamtes Angebot vorübergehend gestoppt. Der Partner hinter den tokenisierten Venture-Capital-Anteilen, die Effecta GmbH, hat ähnliche Investmentprodukte ebenfalls vom Markt genommen. Das betrifft auch Startups wie Inventure oder Tokenstreet.

Die Meldung sorgte für Verwirrung. Die Finanzaufsicht Bafin untersagte dem Münchner Finanz-Startup Econos im Dezember, eines seiner Investment-Produkte zu vertreiben und begründete es mit „erheblichen Bedenken für den Anlegerschutz“ (Finance Forward berichtete). Weitere Details nannte die Finanzaufsicht dabei nicht. Bei dem Produkt handelte es sich um die Möglichkeit für Kleinanleger, in Venture-Capital-Fonds zu investieren – ein Trendthema des vergangenen Jahres.

In der Folge nahm auch die Effecta GmbH, das Bafin-lizensierte Haftungsdach für tokenisierte Emissionen, sämtliche Finanzprodukte aus dem aktiven Vertrieb, die eine ähnliche Struktur besitzen. Das sagte CEO Tobias Hirsch gegenüber Cash-Online. Zu den weiteren Kunden des hessischen Fintechs gehören etwa die Startups Inventure und Tokenstreet.

Unklarheiten in „Kollaboration“ auflösen

Bei Econos hat sich in den vergangenen Wochen offenbar viel getan. In Reaktion auf das Bafin-Verbot hatte Gründerin Theresa Hauck im Dezember betont, dass es sich bei dem Venture-Capital-Angebot lediglich um eines der zwölf Econos-Produkte handle. Sie wolle die Unklarheiten in „Kollaboration“ mit der Bafin „schnellstmöglich verstehen und auflösen“.

Die Kleinanlegerinnen und Kleinanleger investieren bei den tokenisierten Anteilen nicht direkt in die Fonds, sondern steigen per Schuldverschreibung bei einem sogenannten SPV (Special Purpose Vehicle) ein, über das die Investments in die Fonds gebündelt werden.

Nach Informationen von Finance Forward stört sich die Bafin nicht explizit an dem Produkt von Econos, sondern generell daran, dass dieses Konstrukt am Markt existiert. Nach dem Kapitalanlagegesetzbuch sind sogenannte Spezial-AIFs professionellen und semi-professionellen Marktteilnehmern vorbehalten. Dass Kleinanleger auf diesem in Venture Capital investieren, auch indirekt über tokenisierte Schuldverschreibungen, will die Bafin also offenbar unterbinden.

Econos prüft „unterschiedliche Optionen“

Startups wie Econos, Inventure und Co. richten sich an Privatanleger – das ist ihr Geschäftsmodell. Der Claim: Eine lukrative Assetklasse, die bislang nur reichen Anlegerinnen und Anlegern vorbehalten war, zu demokratisieren. „Die Bafin-Mitteilung hat Unsicherheit in der gesamten Branche ausgelöst“, teilt die Econos-Gründerin mit. Die Bafin hat die Meldung auf der Seite mittlerweile wieder gelöscht. Die Behörde betonte aber auf Nachfrage: Der „Rechtsgrund für die Verbotsanordnung – erhebliche Anlegerschutzbedenken bei mittelbaren Investitionen in Spezial-AIF – ist grundsätzlicher Natur und hat weiterhin Gültigkeit“.

Auf der Suche nach einer Lösung bezüglich der Bedenken der Bafin für dieses Produkt habe sich Econos für einen „konservativen Weg“ entschieden, bei dem der Schutz von Anlegerinnen und Anleger im Zentrum stehe, heißt es von der Gründerin. „Deshalb haben wir vorerst den Vertrieb aller Angebote an Kleinanlegerinnen und Kleinanleger pausiert.“

Entscheidung mit Folgen

Das Startup evaluiere nun „unterschiedliche Lösungsoptionen und deren gesamtheitliche Auswirkung“ auf das Angebot. Davon ist nur der Vertrieb betroffen, das Bestandskundengeschäft laufe normal weiter, so Hauck. Auch bei Konkurrent Inventure, der im Hintergrund ebenfalls auf die Effecta GmbH, gibt es für Interessenten aktuell lediglich die Möglichkeit, einen Gesprächstermin zu buchen.

„Unser Produkt ist deutlich anders strukturiert als das von anderen Marktteilnehmern“, sagt Gründer Lennard Fischer. „Beispielsweise haben wir einen höheren Anlegerschutz durch Mezzanine-Kapital von Co-Investoren, die neben den normalen Anlegern investieren.“ Der Vorgang bei Inventure sei daher eine „reine Vorsichtsmaßnahme“ von Effecta.

Er kritisiert: Kleinanleger könnten innerhalb kürzester Zeit am hochriskanten Optionshandel teilnehmen aber bekommen nicht die Chance, bei einer Anlageklasse wie Venture Capital – wo professionelle Fondsmanager und richtiges Handwerk dahinterstecken – mitzumachen. „Anlegerschutz und -bildung ist einer unserer höchsten Prioritäten neben unserer klaren Mission, das deutsche Startup-Ökosystem zu fördern.“ Die Politik spreche immer mehr von der Förderung von Startups, die deutsche Wirtschaft brauche Startups und Unternehmertum, sagt Fischer. „Angebote wie Inventure bringen sich hier aktiv ein, damit Deutschland auch künftig als attraktiver Innovationsstandort bestehen bleiben kann.“

Tokenstreet hatte den Vertrieb seines Venture-Capital-Angebots sowieso Ende des vergangenen Jahres beendet. Auch Effecta-Chef Hirsch hatte bereits im Dezember bei Cash-Online angemerkt, dass es „die Struktur des Finanzproduktes“ sein könnte, die von der Bafin bemängelt wird. „Dies hätte Auswirkungen auf eine Reihe von im aktiven Vertrieb stehenden Kapitalanlageprodukten, auch anderer Plattformen“. Die Aufsicht will sich bislang zu dem Fall nicht äußern. Für die Startups bleibt die Unsicherheit.