Die Bafin-Wertpapieraufsicht in Frankfurt (Bild: © Kai Hartmann Photography / BaFin)

Compliance-Regeln der Bafin schließen Krypto-Handel nicht ein

Exklusiv: Erst nach dem Wirecard-Skandal hat die Finanzaufsicht Bafin ihren Beschäftigten verboten, Aktien zu handeln, die sie regulieren. Für Krypto-Werte gilt das aber nicht, wie aus einer Anfrage hervorgeht.

Besonders in den Monaten vor der Pleite bewegte sich die Wirecard-Aktie immer wieder stark nach oben und unten. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzaufsicht Bafin handelten in dieser Zeit Wertpapiere des Zahlungsdienstleisters, wie Capital damals berichtete. Und sie spekulierten mit Derivaten auf die Aktie – darunter Optionsscheine, Knock-Out-Papiere und Turbozertifikate. Einige wetteten auf fallende Kurse. Beim Leasingspezialist Grenke wiederholte es sich wenige Monate später.

Im Nachgang hatten der damalige Behörden-Chef Felix Hufeld und das Bundesfinanzministerium Compliance-Vorgaben eingeführt, die das verhindern sollen. Hufelds Nachfolger Mark Branson legte im September 2022 noch einmal nach und verschärfte die Dienstanweisung: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bafin dürfen grundsätzlich nicht mehr mit Finanzinstrumenten handeln, die einen Bezug zu „Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und sonstigen Finanzinstituten“ und ihren Sitz in der EU haben.

„Jeglichen Anschein von Missbrauch vertraulicher Informationen zu unterbinden“

Das Ziel: „Jeglichen Anschein von Missbrauch vertraulicher Informationen zu unterbinden“, sagte er bei einer Pressekonferenz. Seine Regeln würden zu den strengsten weltweit gehören. Umso kurioser ist es, dass diese Regeln der Bafin offenbar nicht für Kryptowährungen gelten.

Das geht aus einer Antwort des Finanzministeriums auf eine mündliche Anfrage des Linke-Abgeordneten Christian Görke hervor, die Finance Forward exklusiv vorliegt. Die „Dienstanweisung Compliance“ ergänze die bestehenden Insiderhandelsverbote und beschränke Geschäfte mit Wertpapieren sowie mit sich darauf beziehende derivative Finanzinstrumente, heißt es darin. „Krypto-Werte wie zum Beispiel Bitcoins sind keine Wertpapiere, sodass das Halten von oder der Handel mit solchen Krypto-Werten keine Wertpapiergeschäfte darstellen.“

Vorgaben sind nicht einschlägig

Die Compliance-Vorgaben des Bundesfinanzministeriums sind für diesen konkreten Fall also nicht einschlägig. Bafin-Beschäftigte, die Krypto-Regulierung erarbeiten oder sich mit bestimmten Unternehmen beschäftigen, können mit den entsprechenden Krypto-Werten handeln, ohne Probleme zu bekommen. Finanzpolitiker Görke kritisiert das scharf. „Das ist eine klaffende Lücke in den Compliance-Vorschriften“, sagt er – und fordert: „Das Finanzministerium und die Bafin müssen diese Lücke dringend schließen.“

Während klassische Banken streng reguliert sind, versuchen die Gesetzgeber auch 14 Jahre nach der Erfindung des Bitcoin die passende Regulierung für Krypto-Werte zu finden. Gleichzeitig häufen sich Pleiten am Krypto-Markt, bei denen Anlegerinnen und Anleger ihr Erspartes verlieren. „Sie gehören strengstens reguliert, Interessenskonflikte bei Behörden sind fehl am Platz“, sagt Görke.