Bereits 2010 ermittelte die Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen Wirecard (Bild: imago/Overstreet)

Staatsanwälte ermittelten schon früh gegen Wirecard

Exklusiv: Seit 2010 führte die Münchner Staatsanwaltschaft mehrere Ermittlungsverfahren im Umfeld des Paymentkonzerns Wirecard. Nach Recherchen von Finance Forward ging es dabei auch um Vorgänge mit Bezug zu den heutigen Vorwürfen und Schlüsselpersonen. Doch die Ermittlungen versandeten.

Der Skandal um den Zahlungsabwickler Wirecard gehört zu den aufwändigsten Fällen, mit denen sich die Staatsanwaltschaft München I beschäftigt. Seit der Pleite des Konzerns im Juni sind bei der Anklagebehörde Dutzende Strafanzeigen eingegangen. Die Staatsanwälte ermitteln gegen Ex-Wirecard-Chef Markus Braun und eine Reihe weiterer früherer Topmanager – unter anderem wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und Marktmanipulation. Darüber hinaus laufen sechs Ermittlungsverfahren gegen Ex-Vorstände, in denen es um Geldwäsche geht. Ein Mammutverfahren.

Doch die aktuellen Ermittlungen sind längst nicht die ersten, in denen Staatsanwälte den Skandalkonzern aus Aschheim untersucht haben. Wie Recherchen von Finance Forward ergaben, liefen in den vergangenen Jahren immer wieder Ermittlungen im Wirecard-Umfeld wegen verschiedener möglicher Straftaten. Wiederholt ging es dabei um Geldwäsche, aber auch um Vorwürfe, die im Zusammenhang mit den jahrelangen Bilanzmanipulationen von Bedeutung hätten sein können. Zu einer Anklage oder gar Verurteilung kam es allerdings nie. Erst in diesem Sommer flog der Milliardenbetrug auf.

Online-Glücksspiel und Geldwäscheverdacht

Bereits im Jahr 2010 ermittelte die Staatsanwaltschaft München I nach mehreren Anzeigen wegen des Verdachts der Geldwäsche. Das Verfahren habe sich gegen „unbekannte Verantwortliche der Wirecard-Gruppe“ gerichtet, hatte eine Sprecherin schon im Sommer auf Anfrage des Capital Magazins erklärt. Bei dem Tatvorwurf handelte es sich nach ihren Angaben um „Finanztransaktionen im Zusammenhang mit Online-Glücksspiel in den USA“. Nach Darstellung von Insidern hatte Wirecard in den 2000er-Jahren ein System etabliert, mit dem sich illegale Transaktionen für Online-Casinos tarnen ließen. Doch das Verfahren in München wurde im Februar 2012 eingestellt, da laut der Sprecherin der Behörde „ein Tatnachweis nicht zu führen war“.

In diese Zeit fiel auch ein weiteres Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft München I, das auf eine Geldwäscheverdachtsmeldung aus dem März 2011 zurückging. In diesem Fall ging es um die konzernzugehörige Wirecard Bank, die laut der Meldung einer anderen Bank im Auftrag von zwei betrügerischen Firmen Lastschriften bei Kunden eingezogen haben soll. Im Zusammenhang mit den Vorwürfen wurde von der Bafin auch ein Sonderprüfungsbericht in Auftrag gegeben und von den Ermittlern ausgewertet, wie aus einer Antwort der bayerischen Staatsregierung an die FDP-Landtagsfraktion hervor geht, die Finance Forward vorliegt. Das Verfahren sei aber später eingestellt worden, da ein hinreichender Tatverdacht „insbesondere im Hinblick auf die subjektive Tatseite, Vorsatz oder Leichtfertigkeit“ nicht nachgewiesen werden konnte, wie es in der Antwort heißt.

Auch im Jahr 2016 führte eine Geldwäscheverdachtsmeldung eines anderen Kreditinstituts zu einem Ermittlungsverfahren – in diesem Fall bei der Staatsanwaltschaft München II. Dabei ging es nach Angaben der bayerischen Staatsregierung um einen Geldwäschehinweis, wonach die Wirecard Bank Transaktionen für Online-Casinodienste durchgeführt haben soll, konkret etwa Gewinnausschüttungen an Kunden oder Zahlungen an die Anbieter. Später wurde dieses Verfahren an die Staatsanwaltschaft Saarbrücken abgegeben. Auf Anfrage teilte deren Sprecher mit, das aus München übernommene Verfahren sei einem „größeren Ermittlungskomplex“ zugeordnet worden, bei dem es um den Handel sogenannter binärer Optionen geht – also um besonders spekulative Finanzderivate. Dabei gehe es um den Verdacht des gewerbsmäßigen Bandenbetruges gegen die Betreiber verschiedener Online-Trading-Plattformen zum angeblichen Handel mit binären Optionen. Wie der Sprecher mittteilte, sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Aktuelle oder ehemalige Manager der Wirecard Bank würden nicht als Beschuldigte geführt.

Für langjährige Aktionäre sieht es nicht gut aus

Im Jahr 2019 erreichten die Münchner Staatsanwälte dann im Zusammenhang mit Wirecard auch zwei Meldungen der Financial Intelligence Unit (FIU) – jener Stelle bei der Generalzolldirektion, bei der bundesweit Geldwäscheverdachtsmeldungen der Banken eingehen und geprüft werden. Am 13. Februar 2019 gab die FIU die Anfang Februar bei ihr eingegangene Verdachtsmeldung einer Privatbank nach einer ersten Prüfung an das bayerische Landeskriminalamt ab – zwei Wochen, nachdem die „Financial Times“ groß über Bilanzunregelmäßigkeiten bei Wirecard berichtet hatte. Laut einer vertraulichen Auflistung für den Bundestag, die Finance Forward vorliegt, sah die FIU Anhaltspunkte für Marktmanipulation im Zusammenhang mit einer Millionenzahlung, bei der Wirecard-CEO Braun und Asien-Vorstand Jan Marsalek involviert waren – „insbesondere im Hinblick auf die schon in der Presse befindlichen Berichterstattungen“, wie FIU-Chef Christof Schulte Ende August in einer nicht-öffentlichen Sitzung des Bundestags-Finanzausschusses sagte. Vom LKA Bayern ging die Verdachtsmeldung dann am 15. Februar weiter an die Staatsanwaltschaft München I. Diese stellte ihre Ermittlungen allerdings bereits Mitte April ein, weil sie keine zureichenden Anhaltspunkte für eine Straftat sah.

Auch in einem zweiten Fall reichte die FIU eine Verdachtsmeldung zu Vorgängen weiter, bei denen es einen Bezug zu den heutigen Vorwürfen gegen Wirecard gibt. Wie aus der Aufstellung für den Bundestag hervor geht, ging es bei dieser Meldung Anfang Juni 2019 um das von Marsalek verantwortete Drittpartnergeschäft (TPA) des Paymentkonzerns. Inzwischen ist bekannt, dass ein großer Teil der Umsätze mit Drittpartnern in Asien, der in der Konzernbilanz von Wirecard ausgewiesen wurde, nicht existent war. Auch in diesem Fall gab die FIU die Meldung zeitnah an das bayerische LKA weiter. Doch auch in diesem Fall verliefen die Ermittlungen in Sande. Erst nach dem Auffliegen der Fälschungen und der Insolvenz des Konzerns entschied die Staatsanwaltschaft in München, beide Fälle aus dem Jahr 2019 wieder in die aktive Strafverfolgung aufzunehmen.

Die Ermittlungen, die heute im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal laufen, beziehen sich allerdings nicht auf sämtliche frühere Verfehlungen des Konzerns – sondern nur auf den Zeitraum ab 2015. Für die geschädigten Aktionäre, die schon länger Aktien halten, ist das ein Problem: Sie können vermutlich nicht damit rechnen, per Klage einen Teil ihres Geldes zurück zu holen. Zwar hat die Staatsanwaltschaft München I im August mithilfe von Arrestbeschlüssen ein Vermögen in dreistelliger Millionenhöhe von vier früheren Wirecard-Topmanagern und deren Privatfirmen einfrieren lassen, um dieses für die Geschädigten zu sichern. Dagegen scheiterte ein Investor, der bereits im Jahr 2009 Aktien gekaufte hatte, jüngst beim Landgericht München I mit dem Antrag auf eine Arrestpfändung bei Ex-Konzernchef Braun. In seinem Beschluss, der Finance Forward vorliegt, verwies das Gericht darauf, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nur den Zeitraum ab 2015 betreffen. Für langjährige Aktionäre von Wirecard sieht es nicht gut aus.