„Ein großer Fehler, mitzumachen“: Klarna-Mitarbeiter zahlen bei Beteiligungsprogramm drauf
Exklusiv: Tausende Euro Steuern und Abgaben mussten Klarna-Mitarbeiter für ihr Beteiligungsprogramm zahlen, ohne einen Euro bekommen zu haben. Die absurde Situation: Seit der starken Abwertung des Fintechs sind die Aktien meist weit weniger wert als die gezahlten Steuern. Daran trägt auch das Unternehmen eine Schuld.
Für Sebastian Hacke (Name geändert) war die Freude groß. 2019 kündigte sein Arbeitgeber an, ihn und seine Kollegen künftig direkt am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen – dafür sollten sie Aktien der Firma erhalten. „Ich war Feuer und Flamme“, sagt Hacke im Rückblick. Sein Arbeitgeber war das angesagteste europäische Startup: Klarna. Dessen Buy-now-pay-later-Geschäft erschien wie eine Gelddruckmaschine, Investoren bewerteten das Fintech mit 5,5 Milliarden Dollar, mit seinem Testimonial, dem Rapper Snoop Dogg, sorgte man auf der halben Welt für Aufsehen.
Und erstmal ging es für Klarna weiter steil nach oben: Schon ein knappes Jahr später lag die Bewertung doppelt so hoch, Corona wirkte zusätzlich als Booster, am Ende kletterte der Firmenwert bis auf 45,6 Milliarden Dollar. Klarna sei das „goldene Kalb“ gewesen, sagt der ehemalige Kundenberater Hacke.
Als Klarna 2020 das im Jahr zuvor angekündigte Mitarbeiterbeteiligungsprogramm einführte, wollte das Startup damit Top-Talente anlocken und Mitarbeiter halten, immer mit dem Versprechen, am schier unaufhaltsamen Erfolg des Unternehmens partizipieren zu können. Ein Börsengang oder Unternehmensverkauf würde die Mitarbeiter eines Tages zu Millionären machen – so wie es die großen Big Techs wie Google und Facebook einst vormachten.
Hohe Steuern wurden plötzlich fällig
Betroffen davon dürfte ein Großteil der Mitarbeiter sein, die beteiligt wurde – sie erhielten ihre Anteile zu den historisch hohen Bewertungen. Laut Klarna habe „die Mehrheit“ der Mitarbeiter an dem Programm teilgenommen. Man stehe mit den Angestellten in Kontakt, um die „Auswirkungen“ der krassen Abwertung zu erläutern, heißt es vom Unternehmen. Klarna zählt in Berlin zu einem der wichtigsten Startup-Arbeitgeber. Rund 800 Mitarbeiter beschäftigte Klarna in der Boomzeit im Berliner Büro.
Als die schwedische Firma das Beteiligungsprogramm 2020 startete, setzte sie auf eine international gängige Variante, ein sogenanntes „Restricted Stock Unit“-Programm (RSU). Dabei erhalten Mitarbeiter nach einer bestimmten Frist echte Aktien. Das Problem: Direkt bei der Zuteilung müssen sie Lohnsteuer und Abgaben auf ihre Anteile zahlen. Konkret hieß das, wer beispielsweise Aktien im Wert von 3.000 Euro auf dem Papier zugeteilt bekam, musste je nach Steuerklasse teilweise rund die Hälfte des Geldes an Steuern und Sozialabgaben zahlen. Dieses Geld wurde dabei direkt vom Gehalt abgezogen.
Im Fall von Kundenberater Hacke hatte das drastische Folgen: Von seinem Nettogehalt von rund 1.500 Euro wurden in einem Monat beispielsweise noch einmal grob 700 Euro abgezogen. Für ihn sei es schwer gewesen, diesen Wegfall zu kompensieren – und seinen damaligen Kollegen sei es ähnlich gegangen, erzählt der ehemalige Mitarbeiter. Klarna teilt mit, seit Anfang diesen Jahres sei es möglich, auf einen „kleinen Teil“ der Aktien zu verzichten. „Auf diese Weise wird die Steuer nicht vom Gehalt abgezogen“, heißt es. Es ist auch möglich, dass der Firmenwert von Klarna in Zukunft noch einmal steigt – und die Mitarbeiter bei einem Börsengang oder Verkauf einen Gewinn erzielen.
„International üblich, aber in Deutschland unvorteilhaft“
Das Urteil von Experten zu dem Fall fällt derweil deutlich aus. „Die RSU-Programme sind international üblich, aber in Deutschland unvorteilhaft“, sagt der Rechtsanwalt und Steuerberater Mirco Zantopp von der Kanzlei PXR Legal. Er würde Unternehmen davon abraten. „Die Mitarbeiter müssen am Anfang hohe Steuern zahlen und sind vor einem Wertverfall nicht geschützt – wie der Fall Klarna zeigt“, so Zantopp. Nicht nur gutbezahlte Manager seien betroffen, sondern insbesondere auch kleine und mittlere Einkommen. „Unser Verständnis von Mitarbeiterbeteiligung ist, dass die Leute am Gewinn beteiligt werden, aber nicht das Verlustrisiko tragen, das sie nur bedingt beeinflussen können.“
Das ist schon heute möglich. Ein sogenanntes Optionsprogramm, das „Employee Stock Option Plan“ (ESOP) heißt, stellt eine Möglichkeit dar. Dabei erhalten die Mitarbeiter keine Aktien, sondern die Möglichkeit, eine Aktie zu einem bestimmten Preis zu kaufen. Bei einem Börsengang oder Unternehmensverkauf erhalten sie dann die Chance, dieses Recht wahrzunehmen. „Dadurch zahlen sie nur Steuern, wenn auch Geld fließt“, sagt Zantopp. Geht das Unternehmen pleite oder gibt es einen Wertverfall, müssen sie keine Steuern abführen.
Das Dry-Income-Problem
Die Frage, wie man Mitarbeiter an Unternehmen beteiligen kann, ist seit einiger Zeit eines der wichtigsten Themen der deutschen Startup-Politik. „Die ESOP-Programme funktionieren, aber sie sind juristische aufwendige Workarounds“, sagt der Investor Nikolas Samios. Gerade wegen Fällen wie Klarna habe man in den vergangenen Jahren virtuelle Optionsprogramme eingeführt. „In den Zeiten des Neuen Marktes gab es Horrorstorys, bei denen Leute Privatinsolvenz anmelden mussten“, erzählt Samios. Die Anteile wurden bei Milliardenbewertungen zugeteilt, doch dann gingen die Firmen pleite. Trotzdem forderte das Finanzamt Geld zu den hohen Bewertungen ein. Als „Dry Income“ bezeichnet man das Geld, das man nur auf dem Papier bekommt und trotzdem versteuern muss. Der Startup-Verband fordert seit Jahren eine grundsätzliche Lösung, um es Unternehmen leichter zu machen, entsprechende Programme anzubieten. Damit sollen gute Mitarbeiter im weltweiten Wettbewerb um Talente nach Deutschland geholt werden.
Doch nicht nur bei Klarna gibt es Fälle von einem Dry-Income-Problem. Eine Berliner Gründerin erhielt beispielsweise ihre Anteile in Aktien der Firma, die ihr Unternehmen gekauft hatte. Als diese viel wert waren, fiel die Steuer an, mittlerweile hat sich der Aktienkurs aber mehr als halbiert. Durch eine Regelung zur sogenannten Lock-up-Period konnte sie die Aktien nicht verkaufen. „Jetzt muss ich eventuell die Aktien verkaufen, um meine Steuerschulden bezahlen zu können“, sagt sie.
Es sind solche Geschichten, die das Image von Mitarbeiterbeteiligung beeinträchtigen – und der Fall Klarna dürfte erst recht nicht zuträglich sein.
Erste Reformen würden nicht ausreichen, heißt es aus der Startup-Szene
Was kann die Politik tun? Erste Reformen gab es schon unter der Großen Koalition, doch diese lösten das grundlegende Problem nicht. „Steuern sollten fällig werden, wenn es einen Exit gibt“, sagt Christian Miele vom Startup-Verband, der seit Jahren lautstark weitere Gesetzgebung einfordert. Eine erste Änderung unter dem damaligen Finanzminister Olaf Scholz halten Miele und viele aus der Gründerszene nicht für ausreichend. Sie erschwere beispielsweise den Unternehmenswechsel – in einer sich schnell verändernden Digitalwirtschaft ein krasser Nachteil. Auch bezog sich die Reform nur auf bestimmte Firmen, die jünger als zwölf Jahre sind. Klarna zum Beispiel ist schon älter. „Wir wollen, dass auch Scaleups – also ältere, wachstumsstarke Digitalfirmen – davon profitieren können“, sagt Miele.
Der jetzige Finanzminister Christian Lindner hat das Thema prominent in seiner kürzlich vorgestellten Startup-Strategie erwähnt. Der entsprechende Paragraf im Einkommensteuergesetz soll nun noch einmal angepasst werden. Doch bis es eine Änderung gibt, werden sich Fälle wie Klarna herumsprechen. Sebastian Hacke jedenfalls hat sein Urteil gefällt: „Es war ein großer Fehler mitzumachen“, sagt der ehemalige Kundenberater.
Mitarbeit: Hannah Schwär, John Stanley Hunter. Hinweis: Ein Satz zu weiterhin möglichen Gewinnen der Klarna-Mitarbeiter wurde nachträglich ergänzt.
Zwei Beispiele – um zu verdeutlichen, wie die Steuer funktioniert:
Restricted Stock Units (RSU)
Ein Teil des Gehaltes wird in Anteilen bezahlt, diese erhalten die Mitarbeiter nach einer Frist, die sie im Unternehmen bleiben müssen (Vesting), in Stücken zugeteilt.
1. Zuteilung
Im Moment, in dem die Aktien zugeteilt werden, fällt eine Steuer an. Es wird damit als geldwerter Vorteil beurteilt und fällt dadurch wie laufender Arbeitslohn unter die Lohnsteuer. Je nach Steuerklasse fallen bis zu rund 50 Prozent Steuern und Abgaben an.
2. Exit
Im Exitfall bei einem Gewinn: Fällt Kapitalertragsteuer von knapp 27 Prozent an. Sollte es Verluste geben, lassen sich diese mit anderen Gewinnen aus Aktien-Geschäften verrechnen.
3. Bull-/Bear-Case
Bei einer extrem guten Wertsteigerung hat man den Vorteil von „echten“ Anteilen und zahlt am Ende weniger Steuern als bei ESOPs/VSOPs. Im schlechten Fall – bei einer Abwertung – muss man allerdings Steuern und Abgaben zahlen, obwohl man vielleicht niemals Geld sieht. Und das kommt in der risikoreichen Startup-Welt häufiger vor. In der Zukunft ist es möglich, dass auch in dem „Fall Klarna“ Mitarbeiter bei einem Verkauf mit einem Gewinn aus dem Programm gehen.
Optionsprogramm (ESOP/VSOP)
Die Mitarbeiter erhalten das Recht bei einem Exit-Event (Börsengang oder Unternehmensverkauf) Anteile zu erhalten.
1. Zuteilung
Sie erhalten die Anteile allerdings erst in dem Moment des Exits, davor haben sie nur die Kaufoption.
2. Exit
Im Exitfall: Zahlen sie die höhere Steuer als im RSU-Fall auf den Gewinn, denn es werden Lohnsteuer und Abgaben fällig. Sollte es Verluste geben, sind allerdings keine Steuern angefallen.
3. Bull-/Bear-Case
Bei einer extrem guten Wertsteigerung hat man mehr Steuern gezahlt als in einem RSU-Programm. Doch im schlechten Fall – bei einer Abwertung – hat man keine Steuern im Voraus gezahlt. Es entsteht kein Steuerschaden, außer ein entgangenes Gehalt.