Neufund-Anhänger Frank Thelen (Bild: picture alliance/Eventpress)

Die Bafin versetzt Neufund den nächsten Rückschlag

Über die Berliner Blockchain-Plattform Neufund können sich Kleinanleger per Token an anderen Unternehmen beteiligen. Promi-Geldgeber Frank Thelen rührt gerade die Werbetrommel für die erste gelistete Firma. Doch nun gibt es Ärger mit der Finanzaufsicht.

Frank Thelen war bester Laune, als er am Montag ein Video auf der Netzwerkplattform Linkedin veröffentlichte. „Heute ist ein großartiger Tag für Technologie“, erklärte er seinen 160.000 Followern. „Denn (…) Unternehmensanteile sind jetzt über Neufund auf der Blockchain handelbar.“ Die Technologie ermögliche es, ineffizienten Börsen Konkurrenz zu machen. Wie das geht, machte Thelen gleich vor: Öffentlichkeitswirksam investierte er selbst, live vor der Kamera.

Drei Tage später steht das Video bei etwa 24.000 Views, seine Fans diskutieren über Blockchains und über Greyp, das kroatische Bike-Startup, das über die Neufund-Plattform gerade Geld einsammeln will. Wenn Thelen spricht, gibt es Aufmerksamkeit. Er ist eine der prominentesten Stimmen der deutschen Tech-Szene, als Investor der TV-Show „Die Höhle der Löwen“ ist er auch einem Massenpublikum bekannt. Thelen gehört zu den frühen Unterstützern und Geldgebern der Blockchain-Plattform Neufund, die es über so genannte Equity Token Offerings (ETO) ermöglichen will, dass sich Kleinanleger an Startups beteiligen können.

Zum Start des Greyp-Listings gab es derweil nicht nur positive Resonanz. Am Tag, als Thelen das Video hochlud, meldete sich auch die Aufsichtsbehörde Bafin zu Wort – mit einem Warnschuss. Es bestehe, so hieß es auf der Website, „der hinreichende Verdacht, dass in Deutschland Wertpapiere in Form von „GREYP“-Token öffentlich angeboten werden“. Entgegen den Vorschriften sei dafür „kein Prospekt veröffentlicht“ worden. In einem Wertpapierprospekt müssen die Anbieter bestimmte Informationen für die Anleger bereitstellen, die Bafin prüft diesen Prospekt dann auf formale Richtigkeit.

„Ich denke“, kommentierte Thelen die Veröffentlichung auf Linkedin, „die Bafin hat hier etwas missverstanden“. Ist das so? Handelt es sich um einen weiteren Fall, bei dem Finanzaufsicht und Blockchain-Startups aneinander vorbeireden? Oder geht es um mehr, steht das Neufund-Geschäftsmodell hier grundsätzlich in Frage?

Die Berliner Blockchain-Plattform jedenfalls ist der Auffassung, es hätte die Bafin für das Angebot gar nicht um Erlaubnis bitten müssen: „Wir arbeiten nach europäischem Recht und Greyp kann Investoren weltweit ansprechen“, sagte der Neufund-Manager Jeremi Jak vor Kurzem gegenüber dem Branchenmedium BTC-Echo. „Ähnlich wie deutsche Investoren an Börsengängen in Paris teilnehmen können, können sie auch an Börsengängen in Neufund teilnehmen“, so Jak. „Die Bafin als nationale Regulierungsbehörde hat nichts mit einem europaweiten Angebot zu tun.“

Auch Greyp schreibt auf Anfrage von Finance Forward, das Unternehmen sei vom Bafin-Statement „überrascht“ worden. Neufund als Token-Ausgeber sei durch Gesetze des Kleinstaats Liechtenstein reguliert. Greyp habe „den deutschen Markt zu keinem Zeitpunkt mit seinem Investmentangebot gezielt angesprochen“, so COO Krešimir Hlede. Die Liechtensteiner Finanzaufsicht FMA habe die Bestätigung für den Tokenverkauf gegeben, hieß es auch in einer früheren Mitteilung von Neufund.

Die deutsche Finanzaufsicht schätzt die Rechtslage nun offenbar anders ein. Offiziell will sich eine Sprecherin nicht zu den Details der Veröffentlichung äußern. Für die Behörde ist allerdings normalerweise entscheidend, ob in Deutschland für ein Investment geworben wird. Und dass das in diesem Fall so war, das scheint die Bafin hier festgestellt zu haben – wie die Veröffentlichung zeigt. Das Unternehmen, in diesem Fall Greyp, erhält nun die Möglichkeit für eine Stellungnahme. Als nächsten Eskalationsschritt kann die Bafin das Angebot untersagen.

Noch ist es möglich, dass die Behörde der Rechtsauffassung Neufunds folgt. Für das Blockchain-Startup ist es allerdings schon jetzt ein weiterer Rückschlag. 2016 gestartet, brauchte die Berliner Firma für seine Aufbauphase deutlich länger als gedacht. Nach etwa drei Jahren kann Neufund noch immer keine abgeschlossene Finanzierung eines fremden Unternehmens auf seiner Plattform vorweisen.

Vor einiger Zeit sammelte es selbst 3,4 Millionen Euro über die Plattform ein. Diese Finanzierung fiel damals unter deutsches Recht, richtete sich allerdings auch nur an professionelle Investoren mit Tickets von mehr als 100.000 Euro. In diesen Fällen bedarf es keines Wertpapierprospektes.

Im Gegensatz zu dem Security Token Offering von BTC-Echo, bei dem die Bafin ebenfalls intervenierte und dann kurze Zeit später die Verwarnung zurückzog, richtet sich Greyp an Kleinanleger mit Investments ab 100 Euro. Für das junge Unternehmen steht viel auf dem Spiel, denn die Aufmerksamkeit im Heimatmarkt ist auch durch Promi-Geldgeber Frank Thelen hoch. Sollte die Bafin ihre Meinung nicht ändern, müsste Neufund entweder für jedes Investment einen Prospekt erstellen – oder den deutschen Markt ausschließen.

Noch vor zwei Jahren lobte Neufund-Gründerin Zoe Adamovicz die deutsche Aufsicht in höchsten Tönen: „Die europäischen Regulierungsbehörden sind viel besser als die Amerikaner“, sagte sie damals im Gespräch. Sie habe intensive Diskussionen mit der Bafin geführt – die Behörde habe das Thema unbedingt verstehen wollen. Der erste Kontakt sei sogar von der Bafin aus entstanden, diese habe einfach eine Mail an hello@neufund.org geschickt. Gut möglich, dass dieser Kanal in den nächsten Tagen wieder heißläuft.