Die Bafin-Wertpapieraufsicht in Frankfurt (Bild: © Kai Hartmann Photography / BaFin)

Der Hintergrund der Bafin-Watschn für BTC-Echo

Öffentlich bezichtigte die Bafin Anfang der Woche das Branchenmagazin BTC-Echo, bei seinem STO die Regeln verletzt zu haben. Dann kassierte es die Verdachtsmeldung wieder. Was war da los? Eine Rekonstruktion

Es waren nur zweieinhalb dürre Zeilen, die die Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht am Montag um 7.34 Uhr verschickte, aber sie hatten es in sich: Es bestehe, so die Behörde, „der hinreichende Verdacht, dass die BTC-ECHO GmbH in Deutschland ein Wertpapier in Form von ‚SECURITY TOKEN’ öffentlich anbietet“. Und entgegen der geltenden EU-Prospektverordnung sei „hierfür kein Prospekt veröffentlicht“ worden. Rumms! Das saß.

Ein Verdacht ist nur ein Verdacht, das ist klar. Aber wird er öffentlich geäußert, zumal von einer offiziellen Behörde, kann daraus schnell eine Vorverurteilung werden. Erst recht, wenn er mehrere Tage im Netz steht. Am Donnerstagmorgen nahm die Bafin die Meldung wieder von ihrer Website.

BTC-Echo ist nicht irgendwer, es ist eines der wichtigsten Onlinemedien, das im deutschsprachigen Raum über die Kryptoszene berichtet. Seit Mitte September führt BTC-Echo, das sieben Mitarbeiter stark ist und im vergangenen Jahr 26 Millionen Seitenaufrufe erreichte, ein sogenanntes Security Token Offering (STO) durch.

STOs sind eine Weiterentwicklung der im Jahr 2017 populär gewordenen ICOs. Für zwei Millionen Euro wollte BTC-Echo digitale Wertpapiere ausgeben, mit denen das Medium zur Plattform ausgebaut werden könnte: mit Academy, Blockchain-Navigator und Matchmaking-Plattform. Und dem Ziel, bis 2021 Marktführer in ganz Europa zu werden. „Als erstes Medienunternehmen der Welt wagen wir den digitalen Börsengang“, schrieben die BTC-Echo-Macher in ihrer Ankündigung. „Denn: Wer über Blockchain berichtet, sollte sie auch nutzen.“

„Viele Unternehmen“, ließ sich Chefredakteur Sven Wagenknecht zitieren, „scheuen noch den digitalen Börsengang. Technische und regulatorische Hürden blockieren vermeintlich den Weg. Wir zeigen: Ein STO ist gar nicht so kompliziert.“

Hatte die Bafin es übertrieben?

Bis zum Montag dieser Woche bestanden daran wenig Zweifel. Dann tauchte plötzlich die Bafin-Meldung auf, von der die BTC-Echo-Leute sogar erst über Dritte erfuhren. Und zu der sie auch keine Details erhalten konnten, denn die zuständige Bafin-Mitarbeiterin war an dem Tag gar nicht im Haus. Wie BTC-Echo-Geschäftsführer Mark Preuss betonte, „fand vor der Meldung keinerlei Kontaktaufnahme, weder mündlich noch schriftlich, statt“. Die Seiten zum STO nahm BTC-Echo offline. In der Szene wurde gerätselt: Hatte das Magazin einen groben Schnitzer begangen? Oder hatte es die Aufsicht endgültig übertrieben?

Eigentlich hatte das Onlineportal alles richtig machen wollen. Wer Wertpapiere ohne aufwändigen Prospekt ausgeben will, der kann dafür eine der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen geltend machen. Eine Möglichkeit ist, sich nur an eine begrenzte Gruppe sogenannter qualifizierter Investoren zu wenden, die besonders vermögend oder erfahren in ähnlichen Finanzgeschäften sind. Weniger als 150 davon wollte BTC-Echo ansprechen. Zudem ließ das Medium den STO von einem erfahrenen Partner durchführen, dem Frankfurter Fintech Cashlink, das in den vergangenen Monaten bereits für eine Handvoll anderer Startups STOs organisiert hat.

Was also war das Problem? Die Bafin äußert sich offiziell nicht zu dem Fall, auch BTC-Echo hält sich zurück. Im Umfeld des Mediums kursieren aber zwei Theorien: Nach der einen nahm die Bafin daran Anstoß, dass das Magazin öffentlich über den STO schrieb – und ihn nach dieser Lesart auch unter Kleinanlegern bewarb, obwohl er eigentlich nur für Profiinvestoren gedacht sei. Nach der anderen Theorie nahm die Bafin den STO-Organisatoren übel, dass sie sich nicht an die ungeschriebene Regel hielten, sich im Vorfeld bei der Behörde zu melden, um die Emission durchzusprechen. Die öffentliche Verdachtsmeldung sei dann eine Art Retourkutsche gewesen.

Nicht nur in Deutschland ringen Finanzaufseher und Blockchain-Community immer wieder miteinander. Es geht darum, dass die Kryptopioniere ständig Neuland betreten, die möglicherweise althergebrachte Regeln verletzen oder für die es überhaupt keine Regeln gibt. Wie geht man als Regulierer damit um? Das Ganze ist eine Gratwanderung.

In der Community gärt es

Mit dem Vorgehen von BTC-Echo hatte die Bafin schließlich offenbar doch keine substanziellen Probleme, sonst hätte sie ihre Verdachtsmeldung nicht wieder am Donnerstag kassiert. Aber bemerkenswert blieb die Bafin-Aktion dennoch, denn ein paar Missverständnisse hätte man auch bilateral klären können – ohne BTC-Echo in der Öffentlichkeit eine solche Watschn zu erteilen. In der Community gärt es daher.

„So ein Vorgehen ist natürlich maximal scheiße“, echauffiert sich ein Szenekopf aus dem BTC-Echo-Lager, der lieber anonym bleiben möchte, weil er nicht ausschließen kann, einmal selbst als Bittsteller bei der Behörde auftreten zu müssen. „Die Bundesregierung will mit ihrer Blockchain-Strategie den Standort fördern, aber dann wird beim STO des größten deutschen Szenemediums eine solche Nummer gebracht.“

Philipp Sandner, der bekannte Blockchain-Professor von der Frankfurt School of Finance, warnt hingegen davor, die Sache zu hoch zu hängen. „Das ist ein ganz normaler Prozess. Ein Startup macht eine Aktion, schlägt vielleicht etwas über die Stränge, wird von der Aufsicht zurückgepfiffen. Das ist wie bei kleinen Kindern, die erwachsen werden.“ Sandner glaubt: „Wir werden so etwas in Zukunft sicher öfter sehen, weil Startups dank Blockchain-Technologie an den Kapitalmarkt gehen können – und sich eben nicht so professionell wie Dax-Konzerne verhalten, das ist klar. Aber die Bafin ist inzwischen absolut auf der Höhe, was Blockchain-Know-how angeht.“ Das Ringen hat also erst begonnen.