Webseite des insolventen Zahlungsdienstleisters Wirecard (Bild: imago images/Christian Ohde).

Gewerkschaft Verdi kündigt Klagen gegen Wirecard an

Exklusiv: Wirecard-Insolvenzverwalter Michael Jaffé verschickte in den vergangenen Tagen Kündigungen an mehrere gewählte Wahlvorstände und mindestens eine schwangere Frau. Nach Protesten lenkte Jaffé in einigen Fällen ein – trotzdem geht der Streit nun vor Gericht.

In der Aschheimer Wirecard-Zentrale herrscht inzwischen ein Insolvenzverwalter, aber die chaotischen Zustände halten offenbar an. Jüngstes Beispiel: Bei der großen Entlassungswelle, die Insolvenzverwalter Michael Jaffé ankündigt hat, erhielten auch mehrere gewählte Wahlvorstände und mindestens eine schwangere Frau eine Kündigung. Die Initiatoren von Betriebsratswahlen und Frauen in der Schwangerschaft haben einen gesetzlichen Kündigungsschutz.

Laut der Gewerkschaft Verdi handelte es sich ursprünglich um 18 strittige Fälle. Die Gewerkschaft habe in der vergangenen Woche gegenüber Vertretern des Insolvenzverwalters protestiert, woraufhin „in zwölf Fällen die Kündigungen oder Freistellungen rückgängig gemacht“ wurden, sagt Gregor Völkl von Verdi. Ein Sprecher von Jaffé bestätigt die Vorfälle. „Den Kündigungen lagen die aus der Personalabteilung der insolventen Unternehmen übermittelten Mitarbeiterdaten zugrunde“, teilt er schriftlich mit. Erst später „wurde festgestellt, dass in den Daten des Unternehmen für manche gekündigte Mitarbeiter*innen eine Schwangerschaft bzw. die Mitgliedschaft im Wahlvorstand nicht berücksichtigt worden war“, heißt es weiter. Selbstverständlich halte der Insolvenzverwalter nicht an den Kündigungen fest.

Doch in insgesamt sechs Fällen kam es nicht zu einer Einigung, wie die Gewerkschaft Verdi gegenüber Finance Forward mitteilt. Bei einer Schwangeren wurde etwa die Kündigung zurückgezogen, sie sei aber weiterhin freigestellt, heißt es. Für die betroffenen Mitarbeiter werde die Gewerkschaft nun vor das Arbeitsgericht ziehen, kündigte Völkl an. „Wir sind der Überzeugung, dass es keinen Sozialplan gab und die Kündigungen deswegen nicht rechtmäßig waren“, so der Gewerkschaftssekretär weiter. In einem Sozialplan wird zum Beispiel die Länge der Betriebszugehörigkeit berücksichtigt.