Die Wirecard-Zentrale in Aschheim (Bild: imago images/Lackovic)

Erste Sammelklage gegen Wirecard in den USA

Der insolvente Dax-Konzern muss sich nun auch in den USA mit einer Klage auseinander setzen. Eine auf Anlegerklagen spezialisierte New Yorker Kanzlei geht gegen das Unternehmen, mehrere Topmanager und den langjährigen Wirtschaftsprüfer EY vor.

Nach dem Zusammenbruch des Zahlungsabwicklers Wirecard ist in den USA die erste Sammelklage eingegangen. Nach Informationen von Capital hat die auf Investorenklagen spezialisierte New Yorker Kanzlei Rosen Law Firm am 7. Juli Klage bei einem Gericht im US-Bundesstaat Pennsylvania eingereicht. Sie richtet sich gegen das Unternehmen,  Topmanager sowie den langjährigen Wirtschaftsprüfer von Wirecard, EY.

In der 31-seitigen Klageschrift, die Capital vorliegt, werfen die Anwälte dem insolventen Dax-Konzern und sechs früheren und amtierenden Topmanagern um den langjährigen Vorstandschef Markus Braun wiederholte Verstöße gegen das US-Aktienrecht vor. Diese hätten zu einem massiven Vermögensschaden für die Aktionäre geführt.

Laut der Klageschrift sollen die Beklagten im Zeitraum vom 17. August 2015 bis 24. Juni 2020 in offiziellen Konzernmitteilungen wie Quartals- und anderen Finanzberichten falsche Angaben zur Lage des Unternehmens veröffentlicht haben. So habe Wirecard etwa seine Cashbestände zu hoch angegeben, indem es die angeblich auf Treuhandkonten auf den Philippinen liegenden Guthaben in Höhe von 1,9 Mrd. Euro verbucht habe. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass diese Guthaben vermutlich nicht existieren. Allgemein habe der Zahlungsabwickler aus Aschheim bei München über Jahre seine Finanzergebnisse falsch dargestellt und unter anderem zu hohe Umsätze und Ergebnisse vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) ausgewiesen, heißt es in der Klage weiter. Der deutschen Tochtergesellschaft von EY werfen die Kläger vor, die Abschlussprüfer hätten es unterlassen, Wirecard gemäß den geltenden Auditing-Standards zu prüfen.

Wie hoch die Verluste für die Anleger sind, wird in der Klage nicht ausgeführt. Der Schaden müsse im Rahmen eines Verfahrens vor einer Geschworenenjury ermittelt werden, heißt es in dem Schriftsatz, den die New Yorker Kanzlei zunächst im Namen einer Wirecard-Aktionärin beim Distriktgericht des Eastern District of Pennsylvania eingereicht hat, wo die Nordamerika-Zentrale von Wirecard ihren Sitz hat. Ihr können nun weitere Aktionäre beitreten. Fest stehe aber, dass die Angaben zur Finanzlage und den Geschäftsaussichten des Konzerns für den Zeitraum der Klage ohne belastbare Basis gewesen seien, heißt es weiter. Dadurch sei der Preis der Wertpapiere „künstlich aufgebläht“ worden. Entsprechend hätten die Aktionäre nach Bekanntwerden der wahren Finanzlage und durch den darauf folgenden Kurseinbruch „beträchtliche Verluste und Schäden“ erlitten.

Wirecard ließ eine Anfrage von Capital unbeantwortet. Ein EY-Sprecher teilte mit, bei dem Unternehmen seien „keine Klagen eingegangen“. Daher könne man keine Stellungnahme abgeben. Auch in Deutschland sieht Wirecard einer Klage von Anlegern ausgesetzt: So hatte die Tübinger Kanzlei Tilp bereits im Mai Klage beim Landgericht München eingereicht – noch vor der Insolvenz. Später wurde die Klage auch auf EY ausgeweitet, ihr sind bereits mehr als 30.000 Anleger beigetreten. Auf Antrag von Tilp soll die Klage nach dem Musterverfahrensrecht – einer Art deutschen Sammelklage – geführt werden.

Dieser Artikel erschien zuerst auf Capital.de.