Diskussion um Northern Data: Der Bafin fehlen Kontrollrechte – auch nach der Reform
Seit dem Wirecard-Skandal stehen die deutsche Finanzaufsicht Bafin und das Finanzministerium unter großem Druck. Ein 7-Punkte-Plan soll die Reform der Behörde vorantreiben. Am Beispiel von Northern Data zeigt sich: Er löst nicht alle Probleme.
Bei der Bafin herrsche derzeit Aufbruchsstimmung, sagte Mark Branson am Mittwoch. „Aber sind wir da, wo wir sein wollen? Natürlich nicht“, ergänzte der Präsident der Aufsichtsbehörde. Seit August ist er im Amt, vor wenigen Tagen gab er nun gemeinsam mit dem Staatssekretär aus dem Finanzministerium, Jörg Kukies, einen Zwischenstand: Wie weit ist die Bafin bei ihrem 7-Punkte-Plan zur Modernisierung?
Nach dem Wirecard-Skandal im vergangenen Jahr muss die Behörde unter Beweis stellen, kein zahnloser Tiger zu sein. Sie muss zeigen, dass in Deutschland regulierte Finanzunternehmen nicht mit allem durchkommen. Die Erwartungen an die Bafin seien klar, so Branson: „Entscheidungen von höchster Qualität, klare, ehrgeizige Ziele und eine moderne, digitale Arbeitsweise.“
Keine Bilanzkontrolle bei Northern Data
Die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte die Bafin bereits im Februar erstattet. Konkret lautet der Vorwurf: Marktmanipulation. Anlegern soll der Rechenzentrumsbetreiber, der sich eigenen Angaben zufolge auf „High-Performance-Computing“ spezialisiert, zu große Versprechen gemacht haben. Das Unternehmen hatte 2019 eine Ad-hoc-Meldung zu einer Übernahme veröffentlicht, die von der Bafin „irreführend“ genannt wird, wie die Wirtschaftswoche berichtet.
Das zeigt sich auch in den Zahlen: Statt der prognostizierten 120 Millionen Euro Umsatz für das vergangene Jahr vermeldete Northern Data Ende September einen Wert von 16,4 Millionen Euro. Ein testierter Geschäftsbericht liegt allerdings noch nicht vor, auf den Anleger seit Monaten warten. Hinter der Anzeige stecke jedoch noch mehr, heißt es von einer mit den Vorgängen vertrauten Person. Der Bafin liegen demnach weitere Informationen vor, die sie mindestens für fragwürdig hält. Es stellt sich die Frage, ob die Behörde mit diesem Verdacht nicht schneller hätte reagieren können. Beispielsweise mit einem Bilanzkontrollverfahren.
Doch das darf sie nicht – wie aus einer Anfrage des Linken-Bundestagsabgeordneten Fabio De Masi hervorgeht, die Finance Forward vorliegt. Darin teilt das Finanzministerium mit: „Da es sich bei Northern Data um einen ausschließlich im Freiverkehr notierten Emittenten handelt, ist die Durchführung eines Bilanzkontrollverfahrens (…) nicht möglich.“ Ein solches Verfahren ist demnach nur für Unternehmen erlaubt, deren Wertpapiere zum Handel am organisierten Markt zugelassen sind.
Der sogenannte Freiverkehr ist das, was früher noch auf dem Bürgersteig vor der Börse stattfand: Alles, was nicht im offiziellen Börsenhandel zu finden war, wurde hier gehandelt. Heute ist der Freiverkehr ein privatrechtliches Segment, zu dem Unternehmen einen einfacheren Zugang bekommen. Weniger Reporting-Pflichten, weniger Aufwand. Für Anleger ist das riskanter, weil sie zu den gehandelten Aktien weniger Informationen bekommen.
Anleger haben das Nachsehen
Im Fall von Northern Data bedeutet das aber auch, dass die Bafin außer einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wenig Handlungsspielraum hatte. Ihr waren die Hände gebunden, obwohl sie in Sachen Marktmanipulation auch bei im Freiverkehr notierten Emittenten zuständig ist.
Was die Bafin darf und wofür sie nicht zuständig ist, liegt in der Hand des Finanzministeriums. Dessen Staatssekretär Kukies sagte am Mittwoch auf der Pressekonferenz immerhin: „Die Bafin ist auf einem sehr guten Weg, ab 2022 effektive Bilanzkontrolle aus einem Guss für alle in Deutschland börsennotierten Unternehmen zu leisten.“
Für Anleger bedeutet das jedoch nicht zwingend, dass bei einem Unternehmen wie Northern Data in Zukunft härter durchgegriffen wird. Das Finanzministerium hat auf mehrfache Anfrage keine klare Antwort auf die Frage, ob eine „effektive Bilanzkontrolle aus einem Guss für alle in Deutschland börsennotierten Unternehmen“ künftig auch Firmen aus dem Freiverkehr einbeziehen wird, wenn der 7-Punkte-Plan greift. Das Wort „börsennotiert“ kann auch als Konkretisierung auf den organisierten Markt verstanden werden.
Die Unterscheidung zwischen dem Freiverkehr und dem geregelten Markt wird also offenbar bleiben. Für Anleger ist dabei das größte Problem: Viele von ihnen werden den Unterschied zwischen den beiden Kategorien nicht kennen. Solange die Bafin nicht durchgreife, werde das Investment schon sicher sein, heißt es in den entsprechenden Onlineforen mitunter. Dass die Bafin nicht beide Märkte gleich behandeln kann, kommt dabei oft nicht an.
Einen kompletten Stillstand soll es nicht geben, prognostizieren Experten. „Was wir erwarten können, ist, dass alle Unternehmen, die gewissen Publizitätspflichten unterliegen, weil sie öffentlich gehandelt werden, künftig einer verstärkten Bilanzkontrolle unterworfen werden“, sagt Rechtsanwalt Matthias Geurts von der auf Kapitalanlage und Steuerrecht spezialisierten Kanzlei Schalast. Das passe in die aktuelle Transparenz- und Kontroll-Offensive der Bafin. Nach den jüngsten Ereignissen soll der deutsche Kapitalmarkt wieder etwas aufpoliert werden, fordert Geurts. „Das gelingt aber nur, wenn auch der Freiverkehr erfasst wird.“
Eine Maßnahme, um Anleger besser zu schützen, wären auch strengere Berichtspflichten. Unternehmen wären dann gezwungen, schneller ihre Geschäftsberichte zu veröffentlichen. „Die Bafin muss hier schärfere Sanktionen verhängen dürfen bei Verstößen gegen Informationspflichten“, sagte Politiker De Masi am Freitag im Interview mit Finance Forward. „Es muss klare, schmerzhafte Fristen geben.“ Und wer das nicht liefern könne, der habe an der Börse nichts zu suchen.