War per Videocall aus San Francisco zugeschaltet: Worldcoin-Gründer Alex Blania auf der Finance-Forward-Konferenz. Bild: Kai Weise

Kryptoprojekt Worldcoin: Datenschützer fordern Löschverfahren für Iris-Scans

Nach einer umfangreichen Untersuchung kommt das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht zu dem Schluss, dass das Kryptoprojekt von Sam Altman, Worldcoin, beim Datenschutz nachbessern muss. Die Macher wollen gegen den Entschluss klagen.

Die deutsche Datenschutzbehörde verpflichtet das Kryptoprojekt Worldcoin künftig, dass Nutzerinnen und Nutzer ihre Iris-Scans wieder löschen können. Trotz der von dem Startup eingeleiteten „Verbesserungen“ seien noch weitere Änderungen nötig, „um die Datenverarbeitung des Unternehmens in Einklang mit den geltenden Vorschriften zu bringen“, heißt es in einer Mitteilung vom Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, das Worldcoin seit dem Frühjahr 2023 unter die Lupe genommen hat. Das Unternehmen werde verpflichtet, „innerhalb eines Monats nach Bestandskraft des Bescheids ein den Regelungen der DSGVO entsprechendes Löschverfahren bereit zu stellen“. Bei der DSGVO handelt es sich um eine EU-weite Datenschutz-Grundverordnung.

Hinter dem Kryptoprojekt, das von dem deutschen Gründer Alex Blania mit aufgebaut wird, steht auch der OpenAI-Gründer Sam Altman. Mit einem neuartigen Gerät kann man seine Iris scannen, um sich künftig im Internet als Mensch zu erkennen zu geben. Die These der Firma lautet, dass es durch Künstliche Intelligenz immer schwieriger wird zu unterscheiden, ob es sich beispielsweise in sozialen Netzwerken um Menschen oder Bots handelt. Zu dem Projekt gehört zudem eine eigene Kryptowährung.

Proteste in mehreren Ländern

In mehreren Ländern gab es Proteste gegen Worldcoin, auch in der Kryptoszene ist das Vorhaben umstritten. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht beaufsichtigt Worldcoin, deren Projekte durch die Firma Tools for Humanity vorangetrieben werden.

„Mit unserer heutigen Entscheidung setzen wir in einem technologisch anspruchsvollen und rechtlich hochkomplexen Fall europäische Grundrechtsstandards zu Gunsten der Betroffenen durch“, lässt sich Michael Will, Präsident des Landesamts, zitieren. Der Kryptoplayer wird zudem verpflichtet, „künftig für bestimmte Verarbeitungsschritte eine ausdrückliche Einwilligung einzuholen“. Weiter heißt es, die Behörde ordnete „die Löschung bestimmter, bisher ohne ausreichende Rechtsgrundlage erhobener Datensätze“ an.

Juristische Schritte gegen Entscheidung

Das Unternehmen teilt mit, dass einige „Verbesserungen erst in den letzten zwölf Monaten dank technologischer Innovationen möglich wurden“. Aus diesem Grund würde sich die Untersuchung auf „größtenteils […] veraltete Abläufe und Technologien [beziehen], die in 2024 ersetzt wurden“.

Das geltende Recht verfüge über „keinen klaren Standard dafür, was Anonymisierung ausmacht und weder der Europäische Gerichtshof, noch die EU-Datenschutzbehörden haben sich auf Leitlinien geeinigt. Dies macht es extrem schwierig, in Bezug auf Datenschutz sichere Systeme aufzubauen und Daten in der EU sicher für gute Zwecke zu nutzen“, teilt das Unternehmen in einem Blogpost mit. Es will nun gegen die Entscheidung der Behörde, die sich mit anderen Aufsichtsbehörden kurzgeschlossen hatte, juritisch vorgehen.