Besucher und Händler an einem Stand von Paypal auf der Internationalen Tourismusboerse in Berlin (Bild: imago)

Bundeskartellamt eröffnet Verfahren gegen Paypal

Das Bundeskartellamt stört sich an den Nutzungsbedingungen von Paypal in Deutschland. Es hat ein Verfahren wegen der „Regeln zu Aufschlägen“ und „Darstellung von PayPal“ eingeleitet.

Der Zahlungsdienstleister Paypal untersagt Händlern, ihre Waren und Dienstleistungen zu niedrigeren Preisen anzubieten, wenn die Kundinnen und Kunden eine günstigere Zahlungsmethode als Paypal wählen. Das prangert das Bundeskartellamt nun an. Außerdem ist es ihnen verboten, Präferenzen für andere Zahlungsmethoden als Paypal „zum Ausdruck zu bringen oder deren Nutzung für die Kundinnen und Kunden komfortabler zu gestalten“.

Deshalb hat das Kartellamt nun ein Verfahren gegen Paypal wegen „möglicher Behinderung von Wettbewerbern und Beschränkung des Preiswettbewerbs“ eingeleitet, wie es am Montag mitteilte. „Diese Klauseln könnten den Wettbewerb beschränken und einen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot darstellen”, lässt sich Kartellamtspräsident Andreas Mundt zitieren. „Leidtragende wären dann insbesondere auch die Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese höheren Kosten am Ende indirekt über die Produktpreise zahlen.“

Nach Marktstudien sei Paypal in Deutschland nicht nur der führende Anbieter für Online-Zahlungen, sondern auch einer der teuersten Online-Zahlungsdienste, heißt es von der Wettbewerbsbehörde.