Aufregung um AGB-Änderungen: Darf Bison die Coins der Kunden staken?
Die populäre Krypto-App Bison bereitet sich darauf vor, künftig auch sogenanntes Staking anzubieten. Doch dabei räumt Bison sich das Recht ein, die Coins der Kundinnen und Kunden auf eigene Rechnung zu verwenden. Der Ärger ist groß.
Es war ein wütender Post des Krypto-Portals Blocktrainer, der den Protest am Dienstag auslöste. „Stimmt das, dass ihr eure User zwingt, dem Staking ihrer eigenen Kryptowährungen zuzustimmen und das Geld selbst zu behalten🧐?“, hieß es in dem sozialen Netzwerk X. Der Hintergrund waren Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – kurz AGB –, die Bison Anfang der Woche an seine Kundinnen und Kunden geschickt hatte.
„Früchte“ gehen erst einmal an das Unternehmen
Als Grund für die AGB-Änderung gibt Bison an, sich mit seinem Verwahrpartner Blocknox auf ein Staking-Angebot vorzubereiten. Beim Staking stellt man zum Beispiel Ether zur Verfügung, um das Netzwerk zu stabilisieren. Im Gegenzug erhält man eine Ausschüttung, sogenannte Rewards. Das ganze sollte für die Endkunden im ersten Halbjahr 2024 starten, doch schon jetzt will sich Bison darauf vorbereiten.
Unter der Ziffer 3.14 der AGB versteckt sich nun eine weitreichende Änderung: Bison sichert sich dort das Recht zu, die Coins schon jetzt selbst zu staken. In den AGBs heißt es: „Aus dem Staking erzielte Rewards sind Früchte des Treuhandvermögens, welche gemäß deiner Anweisung gewonnen wurden. Die Früchte stehen den Kunden zu, die dem Staking zugestimmt haben. Du weist uns schon jetzt an, Treuhandvermögen in Höhe der Rewards zu entnehmen und damit die Infrastruktur für das Staking und die Verwahrung auszubauen und zu unterhalten.“ Bedeutet: Bison behält die Erträge in der Übergangszeit für sich.
Wer bekommt die Rewards?
Laut einer Sprecherin gehe es darum, ganz praktisch das Angebot vorzubereiten. Generell ist der Vorgang des Stakings nur mit mindestens 32 Ether möglich, das entspricht knapp 50.000 Euro. Bison wolle dies in Zukunft kleinteiliger zugänglich machen und Wartezeiten vermeiden. „Das hierfür erforderliche technische Setup bauen wir gerade auf“, heißt es auf einer neu eingerichteten Frage-Antwort-Seite. Mögliche Verluste, die beim Staking durch sogenanntes Slashing (Erklärung findet ihr hier) entstehen können, seien durch die Munich Re versichert.
Die Krypto-Community ist bei solchen Vorfällen sensibel. Schließlich ist in der Vergangenheit im Kryptospace immer wieder Geld verloren gegangen. Und selbst wenn die Coins versichert sind, lautet die Frage dahinter: Verwendet Bison in der Zukunft die Einlagen seiner Kundinnen und Kunden, die diese nicht selbst staken? Dies wäre vergleichbar mit traditionellen Banken, die mit den Einlagen ihrer Kunden auch im Hintergrund arbeiten. Laut AGBs wäre dies nun möglich. Die Sprecherin betont, man werde die Möglichkeit nur nutzen, um das Staking-Angebot bereitzustellen. Ausschließen lässt es sich derweil nicht, dass Bison die Coins seiner Kundinnen und Kunden auf eigene Rechnung im Staking verwendet.
Unglückliche Kommunikation
Schiefgegangen ist dabei vor allem die Kommunikation rund um die AGB-Änderung. In den Mails und Pop-up-Nachrichten waren die Änderungen gar nicht erklärt, nur im Postfach der App gab es eine oberflächliche Erläuterung.
Von Bison heißt es, man müsse den neuen AGB nicht zustimmen, um die App weiter zu nutzen. Doch in der Pop-up-Nachricht in der App schreibt das Unternehmen: „Damit du das Angebot weiterhin wie gewohnt nutzen kannst, ist es notwendig, dass du den Änderungen zustimmst.“ Zudem erscheint die Push-Nachricht bei jedem Öffnen der App. Das Unternehmen arbeite daran, das zu ändern, teilt es mit. Eine Sprecherin sagt, man entschuldige sich für die Kommunikation.