Kryptoskandal Onecoin: Deutscher Prozess gegen mutmaßliche Mithelfer gestartet
Mehrere Milliarden Euro investierten Anleger weltweit in die angebliche Kryptowährung Onecoin. In Münster stehen nun drei mutmaßliche Mithelfer vor Gericht. Dabei geht nicht nur um die mögliche Beteiligung und Schuld der Angeklagten. Spannend wird vor allem, ob die Kläger gerichtlich nachweisen können, dass es sich bei Onecoin um eine gefälschte Kryptowährung und damit um Betrug handelt.
Am Freitag hat am Landgericht Münster der wohl bedeutendste deutsche Prozess im Zusammenhang mit der Kryptowährung Onecoin begonnen. Nein, die sogenannte Cryptoqueen Ruja Ignatova, die mit ihren Versprechen den „neue Bitcoin“ zu schaffen von Millionen Anlegern Geld einsammelte, steht nicht vor Gericht. Sie ist verschollen, seit sie 2017 in einen Flieger stieg und verschwand.
Stattdessen sitzen am Freitagmorgen mutmaßliche Mithelfer auf der Anklagebank: ein Ehepaar aus Greven und ein Rechtsanwalt aus München. Dem Anwalt wirft die Staatsanwaltschaft vor, Geldwäsche im Zusammenhang mit Onecoin betrieben zu haben. Das Ehepaar soll unberechtigterweise mit einem Unternehmen als Zahlungsdienstleister für Onecoin tätig gewesen sein. Die Strafkammer des Gerichts zieht aber auch in Betracht, dass sie sich der Beihilfe zum Betrug und der Geldwäsche schuldig gemacht haben.
Damit sich die Vorwürfe beweisen lassen, darauf weisen auch die Verteidiger der Angeklagten hin, müsste das Gericht aber nachweisen, dass Onecoin wirklich ein Betrug war, und dass die Angeklagten davon wussten.
Wer sind die Beschuldigten und was haben sie mit Onecoin zu tun?
Zum einen ist da das Grevener Ehepaar Frank R. und Manon H. Sie sollen mit ihrer Firma zwischen Dezember 2015 und Dezember 2016 fast 90.000 Zahlungen von Onecoin-Anlegern entgegengenommen haben.
Das Geld stammte wohl aus dem Verkauf sogenannter Onecoin-Schulungspakete. Mit den Paketen erhielten Käufer Zugriff auf Handbücher und Videos zu Onecoin und – je nach Paket und dem dafür gezahlten Preis – eine festgelegte Menge Token, mit denen sie sich über Onecoins Server die angebliche Kryptowährung Onecoin minen konnten.
Über 300 Millionen Euro sollen so auf die verschiedenen Konten des Unternehmens geflossen sein. Ein Großteil der Gelder sei dann weiter zu Onecoin überwiesen worden, lautet der Vorwurf. Dafür soll es von Onecoin ein Prozent Provision erhalten haben, also mehr als drei Millionen Euro.
Das Problem: Über eine Erlaubnis für die Erbringung solcher Finanztransfergeschäfte sollen sie nicht verfügt haben. Das ist strafbar, auch wenn es sich bei Onecoin um keinen Betrug gehandelt hat. Aber nach Hinweisen der Strafkammer könnten die beiden Angeklagten sich eben auch wegen Beihilfe zum Betrug und Geldwäsche strafbar gemacht haben. Dann nämlich, wenn sie wussten, dass es sich bei Onecoin um einen Betrug handelt.
Zum anderen soll der dritte Angeklagte einen Teil des über den Verkauf auf den Konten der Grevener Firma IMS eingegangenen Geldes entgegengenommen und nach Großbritannien gebracht haben, um für die Onecoin-Gründerin Ruja Ignatova zwei Eigentumswohnungen in London im Wert von 20 Millionen Euro zu kaufen. Außerdem soll der Münchener Anwalt 75 Millionen Euro von Onecoin-Kunden an einen Fonds auf den Cayman Islands geleitet haben und die Herkunft des Geldes verschleiert haben.
Worum geht es im Verlauf des Prozesses?
Damit sich die Vorwürfe der Beihilfe zum Betrug und der Geldwäsche halten lassen, muss nachgewiesen werden, dass den Anlegern von Onecoin falsche Versprechungen gemacht wurden. Danach muss vor Gericht klar werden, dass die Angeklagten auch davon wussten.
Onecoin-Promoter haben in der Vergangenheit immer wieder versprochen, dass es sich bei Onecoin um eine echte Kryptowährung handelt. Demnach müsste Onecoin eine Blockchain gehabt haben. Außerdem müsste der Preis wie bei anderen Währungen am Markt durch Angebot und Nachfrage zustande gekommen sein.
In den kommenden Monaten wird es vor allem um die Frage gehen, was den Anlegern versprochen wurde, und ob dies der Realität entspricht. Es werden Gutachter vorgeladen, Onecoin-Anleger angehört, Beweise gesichtet. All das wird dauern. Bisher sind 50 weitere Prozesstage geplant. Selbst wenn es zu keinen Verzögerungen kommt, ist frühestens im Mai 2022 mit einem Urteil zu rechnen.
Die ausführliche Geschichte über den Onecoin-Skandal ist im Frühjahr 2020 im Capital Magazin erschienen.