Die Blockchain kann den Wertpapierhandel verändern, argumentiert KPMG (Bild: Markus Spiske/Unsplash)

Digitale Verifizierung spart Zeit und Geld: Die Blockchain läutet eine neue Ära des Wertpapierhandels ein

Die ersten Grundlagen für die Blockchain wurden schon vor mehr als 30 Jahren beschrieben. Heute nun könnte der Ablauf von Wertpapiertransaktionen, den wir seit dem Anbeginn des modernen Börsenhandels kennen, bald der Vergangenheit angehören. Denn die Distributed Ledger Technologie (DLT) hat das Potenzial, die Abläufe im Wertpapierhandel zu revolutionieren.

Die Blockchain ordnet die Aufgaben beteiligter Finanzdienstleister grundlegend neu. Traditionell basieren Wertpapiertransaktionen auf Vertrauen in Intermediäre und laufen physisch ab. Das ist kompliziert, dauert vergleichsweise lang – und ist teuer. Denn nicht zuletzt durch den mehrfachen Abgleich von Daten entstehen viele Verzögerungen und hohe Transaktionskosten.

Dieser Prozess kann auf der Blockchain ersetzt werden durch eine digitale Verifizierung von Einzelkontrakten mittels Kryptografie. Dabei können beispielsweise bestehende Vermögenswerte – und damit auch unterschiedlichste Wertpapiere – als Token von einem Rechner auf den anderen und ohne Einbindung von Intermediären digital übertragen werden. Das ist nicht nur schneller, sondern auch deutlich günstiger als der bisherige Ablauf. Die Dauer internationaler Transaktionen kann so von Tagen auf wenige Minuten verkürzt werden.

Die Grundlage dafür bildet die DLT. Auf ihrer Basis entstand 2015 mit Ethereum als eine der bekanntesten Blockchains ein dezentral organisiertes, digitales System zur Aufzeichnung von Transaktionen. Seither ermöglicht es Ethereum, Verträge über die Programmierung sogenannter Smart Contracts direkt auf der Blockchain abzubilden bzw. an bestimmte Bedingungen geknüpfte Transaktionen auszuführen.

Schöne neue DLT-Welt – für wen?

Von diesen Veränderungen wird insbesondere das Verwahrgeschäft betroffen sein – ein heute sehr komplexer Geschäftsbereich. Finanzdienstleister, die Leistungen bei Wertpapiertransaktionen erbringen, werden ihr Geschäftsmodell überdenken und neu ausrichten müssen – sofern sie auch zukünftig in diesem Markt aktiv sein wollen.

Ein wesentlicher Grund dafür ist die gesetzlich geforderte physische Verwahrung der Wertpapierurkunden. Diese Aufgabe übernehmen die Verwahrer, die im Transaktionsprozess neben den Investoren, Brokern und den Handelsplätzen die entscheidenden Akteure im Wertpapierhandel sind: Sie stellen nicht nur die ordnungsgemäße Verwahrung der Assets, sondern auch das Vertrauen im Transaktionsprozess sicher.

Diese Funktion hat ihren Preis: Denn durch eine physische Verwahrung der Wertpapiere steigt die Komplexität der Prozesskette. Dies gilt insbesondere für den grenzüberschreitenden Wertpapierhandel: Da eine Übertragung der physischen Wertpapierurkunde ins Ausland gesetzlich verboten ist, bedarf es bei internationalen Transaktionen zusätzlicher, lokaler Verwahrer, die die Urkunde im jeweiligen Land verwahren. Das lässt die Kosten und den Zeitaufwand zur Abwicklung der Transaktion noch einmal deutlich steigen.

Das eWpG – wann kommt die Regelung für Aktien und Fondsanteile?

Um die DLT im Wertpapierhandel einsetzen zu können, bedarf es jedoch auch einer entsprechenden regulatorischen Grundlage. Diese wurde in Deutschland mit dem Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG) im Juni 2021 geschaffen.

Das eWpG ermöglicht es seitdem Emittenten, das Wertpapier auch als elektronisches Wertpapier zu begeben und, anstelle einer Wertpapierurkunde, eine Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister vorzunehmen. Dabei kann die Eintragung auch auf Basis eines fälschungssicheren Aufzeichnungssystems – also beispielsweise einer Blockchain – in ein Kryptowertpapierregister erfolgen.

Das eWpG bezieht sich jedoch bislang nur auf Inhaberschuldverschreibungen, Pfandbriefe und bestimmte Anteile an Sondervermögen. An einer entsprechenden Regelung für weitere Wertpapiere, zum Beispiel Aktien oder Fondsanteile, wird derzeit gearbeitet. Wann diese Regelung kommt, ist bislang noch offen. Daher ist der Weg in eine neue Ära des Wertpapierhandels zwar geebnet, das Entwicklungstempo aber teilweise noch verhalten.

Verwahrgeschäft: neue Aufgaben und Wachstumschancen

Dies liegt auch daran, dass die Nachfrage nach digitalen Assets seitens der Investoren bisher überschaubar ist. Auch hat sich bislang keine einheitliche technologische Plattform durchsetzen können. Zu erwarten ist daher, dass – zumindest für eine gewisse Zeit – viele kleine digitale Handelsplätze in einen Verdrängungswettbewerb treten.

Absehbar ist: Der traditionelle Prozess einer Wertpapiertransaktion wird noch einige Jahre Bestand haben. Aber schon jetzt ist zu erkennen: Mit dem Fortschreiten der Blockchain-Technologie müssen viele im Wertpapierhandel tätige Finanzdienstleister ihre Geschäftsmodelle weiterentwickeln oder sogar komplett neu ausrichten.

Dies gilt insbesondere für diejenigen Anbieter, die im Verwahrgeschäft tätig sind. Zu erkennen ist aber auch, dass durch die Einführung des eWpG neue Aufgaben entstehen, zum Beispiel bei der Verwaltung von Kryptowertpapierregistern oder im Kryptoverwahrgeschäft. Sie bieten gerade den heutigen Intermediären neue Betätigungsfelder und Wachstumschancen.

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