Bafin verbietet Check24-Tochter Versicherungsgeschäfte
Die Finanzaufsicht Bafin hat ein Versicherungsangebot von Check24 untersagt. Das Vergleichsportal bot an, Kreditnehmer zu entschädigen, sollten sie arbeitslos werden.
Das Münchner Vergleichsportal Check24 muss ein Angebot einstellen, das hat die Finanzaufsicht Bafin in einer Mitteilung klar gemacht. Die Entscheidung hat die Behörde bereits Anfang August getroffen. Betroffen ist davon die Tochtergesellschaft Check24 Vergleichsportal Finanzen GmbH, die das wichtige Kreditvergleichsgeschäft betreibt.
In dem Angebot habe Check24 Kreditkunden versprochen, „im Fall von Arbeitslosigkeit“ bis zu sechs Kreditraten zu übernehmen. Das Münchner Unternehmen leitet die Kredite weiter. Die Bafin kommt zu dem Schluss: „Hiermit betreibt das Unternehmen das Versicherungsgeschäft, ohne die erforderliche Erlaubnis der Bafin.“ Check24 hatte das Angebot erst Mitte Juni gestartet. „Wer unverschuldet arbeitslos wird, muss sich mit dem Kredit Airbag keine Sorgen um seine Kreditraten machen“, ließ sich Christian Nau, Geschäftsführer Kredite bei Check24 zitieren.
Vom Münchner Unternehmen heißt es, es handele es sich um „einzelne, bereits abgeschlossene Aktion“. Die Tochter Check Versicherungen GmbH dürfe weiterhin Versicherungen vermitteln. Das Unternehmen gilt als größer Online-Kreditvermittler in Deutschland. Zu den Konkurrenten gehören beispielsweise Finanzcheck und Smava. Check24 hat kürzlich eine Banklizenz erhalten. Eine Versicherungslizenz besitzt das Unternehmen dagegen nicht.
Hinweis: Ein Kommentar von Check24 wurde nachträglich ergänzt.