
Unverhoffte Regierungshilfe für die Private Equity-Branche
Kurz vor dem Regierungswechsel gewährt der scheidende Bundesfinanzminister Jörg Kukies Versorgungswerken und Pensionskassen mehr Freiheit. Die neuen Regeln unterstützen die Beteiligungsbranche.
Mitten in der Finanzierungskrise bekommt die Private Equity-Branche unerwartete politische Unterstützung. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet hat das Bundesfinanzministerium unter Leitung des Interims-Ministers Jörg Kukies (57, SPD) bereits im Februar den Weg für zusätzliche Milliarden in die Beteiligungsbranche sowie in Infrastrukturprojekte geebnet. Deutsche Versorgungswerke, Pensionskassen und kleine Versicherer dürfen nach Anpassungen der sogenannten Anlageverordnung ab sofort jeweils 5 Prozentpunkte ihres Vermögens zusätzlich in beide Bereiche stecken – bei einer halben Billion Euro Anlagevermögen in dem Sektor insgesamt potenziell immerhin ein mittlerer zweistelliger Milliardenbetrag.
Ein größeres Gesetzespaket mit neuen Regeln für institutionelle Anleger war mit dem Ende der Ampel-Koalition beerdigt worden. Umso stärker überrascht wurde die Finanzszene dafür von einer unangekündigten Last-Minute-Änderung der sogenannten Anlageverordnung, die bestimmte Investitionen attraktiver macht. „Die Bundesregierung setzt für deutsche institutionelle Anleger damit das um, was bereits europaweit für große Versicherungsgruppen unter Solvency-II in vergleichbarer Weise gilt: Investitionen dieser wichtigen Kapitalgeber sollen verstärkt gelenkt werden“, sagt Laura Bungart von der Großkanzlei CMS, die die Investoren beim Kauf von Fondsbeteiligungen berät.
5 Prozent des sogenannten Sicherungsvermögens der Anleger dürfen nun erstmals für Investitionen in Infrastrukturprojekte und -fonds etwa für Energiewende oder Digitalisierung verwendet werden. Bisher konnten sie, wenn überhaupt, nur auf andere Töpfe angerechnet werden und schmälerten damit etwa Investitionsmöglichkeiten in Private Equity-Fonds. Die sogenannte Risikokapitalquote, unter die Fonds ebenso fallen wie Aktien, wird zusätzlich ausgeweitet von 35 auf 40 Prozent.
Die Änderungen in der Anlageverordnung sollen eigentlich die Flexibilität für institutionelle Anleger erhöhen, um die kapitalbasierte Altersvorsorge zu erleichtern. Zugleich kommt sie aber für die Fondsanbieter im richtigen Moment, deren finanzielle Lage auch im Bundesfinanzministerium registriert worden war. Im vierten Jahr in Folge kämpfen sie 2025 mit rückläufigen Neuanlagen; 2024 warben sie einer Analyse der Beratungsfirma Bain & Company zufolge weltweit 40 Prozent weniger ein als im Spitzenjahr 2021. Gerade die mittelgroßen regionalen Anbieter tun sich schwer damit, überhaupt noch neue Fonds aufzulegen – CMS-Fachfrau Bungart hofft nun auf „erheblichen Rückenwind“.