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Neue Krypto-Regulierung MiCA: Was institutionelle Investoren jetzt beachten müssen

Die „Markets in Crypto-Assets“ (MiCA)-Verordnung schafft einen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen für Kryptowerte und den mit ihnen verbundenen Dienstleistungen – die MiCA eröffnet institutionellen Investoren damit den Zugang zu neuen Anlagemöglichkeiten. Eine Einordnung.

Ende Juni 2023 ist die von der EU verabschiedete MiCA-Verordnung in Kraft getreten. Nach einer Umsetzungsfrist von 12 bzw. 18 Monaten gilt sie unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten. Ihr Ziel ist es, einen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen für Kryptowerte zu schaffen, damit sich ein funktionsfähiger Markt für regulierte Token auf Basis der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) entwickeln kann.

Kategorien verschiedener Kryptowerte

Um eine differenzierte Regulierung zu ermöglichen, definiert die MiCA in Artikel drei zunächst die von ihr regulierten Kryptowerte: E-Geld-Token, vermögenswertreferenzierte Token und Utility-Token. In Artikel vier wird zudem die Kategorie der anderen Kryptowerte eingeführt. Die Klassifizierung der Kryptowerte in der MiCA fokussiert sich auf fungible Kryptowerte. NFTs werden somit grundsätzlich nicht in der MiCA berücksichtigt.

Durch diese Kategorisierung erweitert die MiCA den in Deutschland bestehenden regulatorischen Rahmen um E-Geld-Token. Der deutsche Gesetzgeber wird daher in absehbarer Zeit die nationalen Regelungen durch Änderungsgesetze an die neuen EU-Vorgaben anpassen müssen.

Detaillierte Anforderungen an Emittenten und CASP

Je nach Kryptowert stellt die MiCA unterschiedliche Anforderungen an die Emittenten. Für alle Emittenten gilt jedoch, dass sie Transparenz- und Offenlegungspflichten erfüllen müssen. Dazu gehört auch die Erstellung eines Kryptowerte-Whitepapers für den emittierten Kryptowert, das mit den bestehenden Prospektpflichten für klassische Wertpapiere vergleichbar ist. Private und institutionelle Investoren sollen sich durch das Whitepaper eigenständig und standardisiert über das Produkt informieren können.

Ein Mehrwert der MiCA ist, dass jedem zugelassenen Emittenten nach dem EU-Passporting-Prinzip der Zugang zu dem gesamten europäischen Binnenmarkt eröffnet wird. Dies gilt auch für die Dienstleister im Kryptouniversum, den Crypto-Asset-Service-Provider (CASP). Deren Zulassung und Beaufsichtigung sowie deren Dienstleistungen werden in der MiCA ebenfalls umfänglich geregelt.

Token als neue Anlageklasse

Die MiCA-Verordnung bietet eine regulatorische Grundlage, um Kryptowerten und CASP den Weg auf den etablierten Kapitalmarkt zu ebnen. Denn mit der Regulierung wird nicht nur Rechtssicherheit hergestellt, es steigen auch Standardisierung, Transparenz und Markteffizienz – und damit die Attraktivität von Kryptowerten für institutionelle Investoren.

Um die Chancen eines erweiterten und effizienteren Kapitalmarktes nutzen zu können, sind institutionelle Investoren jedoch gefordert, ihre etablierten Prozesse – insbesondere in den Bereichen Compliance und Risikomanagement – weiterzuentwickeln:

  • Eine angemessene Compliance-Strategie und -Kultur sind elementar für eine Asset-Allokation, die auch Kryptowerte umfasst. Unabhängig von der Zulassung durch die Aufsichtsbehörden sollten institutionelle Investoren daher die von ihnen favorisierten Assets und CASP stets einer Due Diligence unterziehen. Ein regelmäßiges Reporting der CASP ermöglicht ein dauerhaft angemessenes Maß an Compliance.
  • Elementarer Bestandteil und Ausgangspunkt eines angemessenen Risikomanagements ist das Verständnis der neuen Anlageklasse. Die in einem Distributed Ledger gespeicherten Kryptowerte sind insbesondere im Hinblick auf mögliche technische Risiken zu bewerten. Analog zu bereits etablierten Risikomanagementprozessen für Wertpapiere, wie Diversifikation oder der Einsatz von Derivaten, ist insbesondere der durch das Anlagevehikel des Tokens verbriefte Wert zu validieren.
  • Da Kryptowerte zunehmend an Bedeutung gewinnen, sollten institutionelle Investoren ihre Expertise in diesem Bereich systematisch ausbauen. Insbesondere Netzwerkeffekte sind für eine zukunftsorientierte Positionierung im Marktumfeld der Kryptowerte von großer Bedeutung. Neben der Rekrutierung von Fachkräften mit Erfahrung in den Bereichen Kryptowerte, DLT und Regulierung kann dies auch durch den gezielten Aufbau eines Ökosystems – wie etwa die Anbindung neuer Handelsplätze für regulierte Kryptowerte – geschehen.

 

Fazit

Mit der MiCA-Verordnung hat die EU die Voraussetzungen für einen effizienteren und diversifizierteren Kapitalmarkt geschaffen. Die zusätzlich zur MiCA-Verordnung verabschiedete Neufassung der Geldtransferrichtlinie (TFR – Transfer of Funds Regulation) stellt zudem die Einhaltung angemessener Compliance-Standards für alle Kryptowerte sicher.

Institutionelle Investoren sollten sich frühzeitig mit den neuen Möglichkeiten auseinandersetzen und ihre etablierten Prozesse entsprechend weiterentwickeln. Regulierte Kryptowerte eröffnen neue Perspektiven, um das lange versprochene Potenzial der Distributed-Ledger-Technologie in der Kapitalanlage zu realisieren.

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