Die EU macht in Sachen „Payment for Order Flow“ ernst (Bild: imago/ NurPhoto)

Jetzt offiziell: „Payment for Order Flow“-Verbot im EU-Entwurf

Am Donnerstag legt die EU-Kommission einen Entwurf vor, nach dem sie die sogenannten „Payment for Order Flow“-Zahlungen im Retail-Brokerage verbieten will.

Die Europäische Union macht ernst: Der am Donnerstag vorgelegte EU-Entwurf zur Reform der Finanzmarkt-Regulierung enthält ein ausnahmsloses Verbot sogenannter „Payment For Order Flow“-Provisionen. Bei den Zahlungen der Handelsplätze an Retail-Broker wie Trade Republic oder Flatex handele es sich um eine „kontroverse Praxis“, die nun beendet würde, heißt es in der Finance Forward und Finanz-Szene vorliegenden Stellungnahme, die am Mittag dem Europäischen Parlament präsentiert wurde.

Die vorgeschlagenen Änderungen (für die Connaisseure: Es geht um die EU-Mifid/Mifir-Richtlinie 2014/65/EU) sollen in Zukunft von den jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden überwacht werden. Ein entsprechender neuer Artikel verpflichtet die Mitgliedsstaaten dem Entwurf zufolge, Sanktionen zu erteilen, wenn die neuen Vorgaben missachtet werden. Dabei erwähnt die Kommission explizit nicht nur Verstöße gegen die „Payment For Order Flow“-Regulierung. Sondern: Die Marktteilnehmer werden auch verpflichtet, Daten für das sogenannte „Consolidated Tape“ (mehr zu diesem Stichwort in unserem großen FAQ) in entsprechender Qualität zur Verfügung zu stellen. Auch hier sollen Verstöße geahndet werden.

Finanz-Szene und Finance Forward hatte Ende vergangener Woche exklusiv über den nun veröffentlichten Entwurf berichtet. Trotzdem hatte es insbesondere in der Neobroker-Szene immer noch die Hoffnung gegeben, das „Payment For Order Flow“-Verbot könnte auf der Zielgeraden doch noch aus dem EU-Entwurf getilgt oder wenigstens abgeschwächt werden. Nach Informationen von Finanz-Szene lobbyierten Branchenvertreter in den vergangenen heftig gegen das Verbot – allerdings ohne Erfolg, wie man jetzt weiß.

Final entschieden ist die Sache freilich immer noch nicht. Denn noch muss das EU-Parlament der Richtlinie zustimmen. Allerdings geht der Vorlage von Kommissions-Entwürfen stets eine mehrmonatige Konsultationsphase voraus, in der allen relevanten Akteure Stellung nehmen können – einschließlich nationaler Aufseher und der EZB. Die EU-Parlamentarier trifft der Entwurf daher nicht unvorbereitet. Entsprechend erscheint ein faktisches Verbot von „Payment for Order Flow“-Zahlungen nun tatsächlich wahrscheinlich. Die Abstimmung im Parlament findet Anfang 2022 statt.